Jeder Unternehmer insbesondere die Unternehmen, die haftungsbeschränkt sind, müssen ein Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen haben. Durch StaRuG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sind alle Unternehmen, insbesondere die haftungsbeschränkten Unternehmen verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, analysieren, dokumentieren, berichten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Um den Unternehmen dieses zu ermöglichen, wurde für kleinere und mittlere Unternehmen der RiskCheck entwickelt. Der RiskCheck ist ein Abgleich zwischen den Branchenempfehlungen des BVSV e.V. und dem Ist-Zustand des Unternehmens. Die von der BVSV Sachverständigen GmbH zur Verfügung gestellte gutachterliche Stellungnahme kann dann entsprechend von dem Betreiber des Gewerbezentrums ausgewertet werden

Die Unternehmensrisiken sind eine Grundlage für das Versicherungswesen und den BVSV e.V., da versichern nichts anderes heißt, als das Verlagern von Risiken auf Dritte ist.

Möchten Sie jetzt einen RiskCheck Risikofrüherkennung für Ihr Unternehmen durchführen?*

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Part 1/15: Kaufmännisches Wissen
Jedes Unternehmen sollte über entsprechendes kaufmännisches Wissen verfügen. Dieses Wissen kann durch eigene Mitarbeiter aber auch durch externes Fachwissen eingekauft werden.

Liegt kaufmännisches Wissen vor (intern oder extern) ?*

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Gibt es im Unternehmen eine eigene Stelle die sich um kaufmännische Belange kümmert?*

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Wird der kaufmännische Bereich außer Haus gegeben (Steuerberater)?*

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Part 2/15: Erfahrung
Bei einer internen Stelle sollte sichergestellt werden, dass ausreichend kaufmännische Erfahrung vorliegt. Daher sollte der Mitarbeiter mindestens über eine 2-jährige Berufserfahrung für die Tätigkeit vorweisen.

Liegt eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich der durchgeführten Tätigkeit vor?*

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Werden regelmäßig Fortbildungen im Bereich der durchgeführten Tätigkeit vorgenommen?*

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Ist man Mitglied im Branchenverband und erhält man die entsprechenden Branchenmitteilungen? *

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Part 3/15: Kaufmännischer Verantwortlicher in der Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung muss über entsprechendes kaufmännisches Wissen durch eigene oder externe Quellen verfügen, um notwendige Entscheidungen treffen zu können.

Gibt es einen Verantwortlichen in der Geschäftsleitung der sich regelmäßig mit den kaufmännischen Fragen beschäftigt?*

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Sind die Bereiche Technik, Verkauf und Produktion dem aus dem kaufmännischen Bereich gleichgestellt? *

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Part 4/15: Planung für das laufende Jahr
Um die Risiken des Unternehmens einschätzen zu können, sollte jedes Jahr eine entsprechende Planung vorgenommen werden, die die Eckdaten des Unternehmens erfasst.

Liegt eine interne Planung für das laufende Jahr vor?*

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Sind in dieser Planung auch die Kosten und das notwendige Kapital mit berücksichtigt?*

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Wird die Planung auch am Ende des Zeitraums (Jahr) entsprechend überprüft und Abweichungen analysiert?

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Part 4/4: Additional Feedback

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